Wie entscheidend ist die Wegeleitung und Abstandsregelung außerhalb des Saals?
Frage:
Wie entscheidend ist die Wegeleitung/Abstandsregelung außerhalb des Saals, z.B. Toilettenanstehen?
Taxonomie
Hygienekonzepte -> Organisatorische Maßnahmen
Antwort:
Coronaviren (SARS-CoV-2) werden hauptsächlich über die respiratorische Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel übertragen, die beim Atmen, Sprechen, Niesen und Husten entstehen. Dabei wird je nach Partikelgröße zwischen einer direkten Tröpfcheninfektion und einer indirekten Infektion über Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel bzw. Tröpfchenkerne) in der Raumluft unterschieden. (vgl. RKI, 2021)
Eine direkte Ansteckung erfolgt in der Regel, wenn sich Menschen in unmittelbarer Nähe (≤ 1,5m) zueinander aufhalten, indem sie die beim Atmen, Sprechen, Niesen oder Husten ausgestoßenen Tröpfchen einatmen. Auch der Kontakt zu anderen Schleimhäuten (z. B. der Augen) kann zu einer Infektion führen. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber infektiösen Partikeln jeglicher Größe im Umkreis von bis zu drei Meter um eine infektiöse Person herum erhöht. Eine direkte Tröpfcheninfektion ist sowohl in Innenräumen als auch im Freien möglich. (vgl. RKI, 2021)
In Filmtheatern können Infektionen durch direkte Kontakte insbesondere im Foyer, Concessions-Bereich, Sanitäranlagen oder im Kinosaal – bei der Platzsuche oder zwischen benachbarten Sitzplätzen – stattfinden. Eine Einhaltung der Abstandsregelung ist daher in allen Räumlichkeiten entscheidend für die Vermeidung von Tröpfcheninfektionen.
Das Schutzziel der Unterbrechung von Infektionsketten wird insbesondere erreicht, indem das Zusammentreffen von Personen vermieden wird. Eine Kontaktreduzierung kann durch eine angemessene Planung von Maßnahmen zur Personenlenkung (Design der Spielstätte, Information von Besucher*innen und Einsatz von Personal) erfolgen. Dabei sollten alle Phasen eines Kinobesuchs betrachtet werden, vom Ticketkauf, über Anreise- und Einlassphase, den Aufenthalt in der Spielstätte (Foyer, Concessions-Bereich, sanitäre Anlagen, etc.) und den Aufenthalt im Kinosaal bis zur Auslass- und Abreisephase. Dabei sind sowohl die Besucher*innen als auch die Beschäftigten im operativen Kinobetrieb und deren Kontaktbereiche zu berücksichtigen.