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Welches „+“ bei „2G+“ lässt sich in Kinos am besten umsetzen?

Frage:

Welches „+“ bei „2G+“ lässt sich in Kinos am besten umsetzen?

Taxonomie

Hygienekonzepte -> Zugangsvoraussetzungen

Antwort:

Um eine Minimierung des Infektionsgeschehens zu erreichen, können Zugangsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen erforderlich sein. Diese werden zumeist von Bund, Ländern und Kommunen je nach Pandemielage festgelegt und können aufgrund der regionalen Inzidenz unterschiedlich sein. Daher sind die jeweils gültigen Zugangsvoraussetzungen von den Kinobetreiber*innen regelmäßig zu prüfen und einzuhalten.
Die sogenannte „2G+“-Regel besagt, dass nur Geimpfte und Genesene („2G“) mit einem aktuellen negativen Testergebnis („+“) Zugang zu Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Kinos haben. Bei einer Zugangsbeschränkung auf geimpfte oder genesene Personen, die zusätzlich getestet sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit der Anwesenheit einer infektiösen Person in der Spielstätte während gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs bei einer Infektion anwesender Personen minimiert wird. Ausnahmen von der Testpflicht können z. B. für Personen mit einer Corona-Auffrischungsimpfung gelten (Gesundheitsministerkonferenz vom 14.12.2021).

Bei Vorliegen einer 2G+-Regel sind folgende Nachweise am Einlass von Filmtheatern zu überprüfen (Stand: 31.01.2022):
  • Geimpfte: Digitales Impfzertifikat über Smartphone (z. B. Corona-Warn-App), Impfkarte mit QR-Code oder „analog“ per Impfausweis;
  • Genesene: Genesenenzertifikat oder positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist;
  • Getestete: Offizieller negativer Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden;
  • Alle Personen: Amtliches Ausweisdokument zum Abgleich der Daten (Ausnahme: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ersatzweise Identitätsnachweis durch Erklärung und Ausweispapier der Eltern, Schülerausweis oder ähnliches).
Für bestimmte Personengruppen können Ausnahmen von der Nachweispflicht gelten z. B. Ausnahme vom Impf-/Genesenenstatus für Kinder unter 6 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können, Ausnahme vom Testnachweis für Schüler*innen, die an regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen.
Welche Personengruppen durch Auffrischungsimpfungen oder Ähnliches konkret von der Testpflicht ausgenommen sind, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Diese Regelung ist aufgrund der möglichen unterschiedlichen Konstellationen (genesen, geimpft, Sonderregelungen Impfstoff Johnson & Johnson) relativ komplex und daher aktuell aufwendig zu überprüfen. Der Branchenverband HDF KINO e.V. veröffentlicht stetig aktualisierte Hinweise zu den unterschiedlichen Corona-Auflagen für Kinobetriebe in den einzelnen Bundesländern. Dort finden sich auch Regelungen zu den jeweils aktuell geltenden Zugangsregeln und Ausnahmen.

Literatur
Gesundheitsministerkonferenz: Beschluss vom 14.12.2021, https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=250&jahr=2021, zuletzt geprüft am 31.01.2022
HDF KINO e.V.: Übersicht der Corona-Auflagen für Kinobetriebe, Stand 28.01.2022, https://www.hdf-kino.de/top-themen/corona-krise-2/, zuletzt geprüft am 31.01.2022

CineCov-Dialog 8
Stand: 01.08.2022

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