Mit wie viel Mehraufwand an Personal müssen wir rechnen?
Frage:
Mit wie viel Mehraufwand an Personal müssen wir rechnen?
Taxonomie
Hygienekonzepte -> Organisatorische Maßnahmen
Antwort:
Das Schutzziel bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Hygienekonzepten in Filmtheatern ist die Sicherheit und Gesundheit aller anwesenden Personen (Besucher*innen und Beschäftigte) beim laufenden Kinobetrieb zu gewährleisten. Das Infektionsrisiko wird dabei durch die Reduzierung direkter Kontakte und die Vermeidung von Aerosolanreicherung in der Raumluft minimiert. Ein möglicherweise notwendiger Mehraufwand an Personal ist prinzipiell abhängig von dem ausgearbeiteten Hygienekonzept und den Gegebenheiten vor Ort.
Der Einsatz von Personal zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist insbesondere an folgenden Stellen möglich:
Kontrolle von Zugangsvoraussetzungen (wie Impf-/Genesenen-/Testnachweis);
Unterstützung der Personenlenkung;
Information der Besucher*innen über Hygienemaßnahmen;
Kontrolle der Einhaltung von Hygienemaßnahmen durch die Besucher*innen.
Kinobetreiber*innen sind gemäß Arbeitsschutzgesetz und während der Corona-Pandemie zusätzlich durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) für ihre Beschäftigten durchzuführen und diese hinsichtlich des betrieblichen Infektionsschutzes zu aktualisieren. Das daraus entwickelte Hygienekonzept ist den Beschäftigten in geeigneter Weise in der Spielstätte zugänglich zu machen und die Beschäftigten sind zu den Infektionsrisiken und entsprechenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die oben beschriebenen Tätigkeiten können sowohl von externem Sicherheits- und Ordnungspersonal als auch von geschulten Mitarbeitern ausgeübt werden. Es bietet sich an, bereits in der Spielstätte tätige Beschäftigte zusätzlich zu unterweisen und zu schulen, um eine Umsetzung mit vorhandenem Personal zu gewährleisten. Beispielsweise kann die Kontrolle von Zugangsvoraussetzungen in die allgemeine Einlass- und Ticketkontrolle integriert werden.
Grundsätzlich sind technische Maßnahmen (wie Trennwände, Lüftung) bevorzugt zu ergreifen, die direkte oder indirekte Infektionen verhindern können und unabhängig vom Verhalten der Menschen wirksam sind. Das Zusammentreffen von Personen kann durch das Design der Spielstätte (z. B. Ein- und Ausgänge, Laufwege, Sicherheitsabsperrungen), die Information der Besucher*innen (z. B. über Bodenmarkierungen, Hinweisschilder, Durchsagen) und eine gute Organisation (z. B. Planung von Startzeiten der Filmvorführungen) auch ohne Einsatz zusätzlichen Personals funktionieren.
Ob zusätzliches Personal tätig werden muss, hängt maßgeblich davon ab, wie die örtlichen Gegebenheiten sind, wie das Besucher*innenprofil aussieht, welche Schutzmaßnahmen in der Spielstätte geplant und umgesetzt werden und wie wirksam die ergriffenen Schutzmaßnahmen sind.